Spezielle Geschäftsbedingungen bezüglich notwendiger Baugenehmigungen und der Sicherheit und des Arbeitsschutzes auf der Baustelle:

Baugenehmigung / Baubewilligung:
Die BoA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft GmbH vertreibt und liefert unter der Marke „BAJA-Haus“ Bausätze für Häuser, welche als Garten- Freizeit- und Ferienhäuser oder als Lagerräume, Sauna, Garage, Werkstatt oder sonstiges Nebengebäude genutzt werden können. Die einzelnen Bauelemente werden bei der BoA MarineTech GmbH produziert, kommissioniert und versandfertig verpackt.

Es ist Aufgabe des Bestellers/Käufer/Bauherren und/oder Grundstückseigentümer, sicherzustellen, dass die ggf. erforderlichen Bewilligungen oder eine Baugenehmigung für die Errichtung und Nutzung des BAJA-Hauses als Garten-, Freizeit-, Ferienhaus oder als Lagerraum, Sauna, Garage, Werkstatt oder sonstiges Nebengebäude vorliegen. Ob du für dein geplantes Haus und die Art der Nutzung eine Baugenehmigung benötigst, hängt von deinem Wohnsitz bzw. dem Ort der geplanten Errichtung und der Größe deines konfigurierten BAJA-Hauses ab.
Die jeweiligen Landesbauordnungen sehen in der Regel bis zu bestimmten, für unterschiedliche Länder und Bundesländer, verschiedene, genehmigungsfreie Größen von Nebengebäuden, wie z.B. Garten- Freizeit- und Ferienhäuser, Lagerräume, Sauna, Garage oder Werkstatt vor. Oft gibt es auch Bebauungspläne, in denen Baugrenzen, Größen und Parameter, für Garten-, Freizeit-, Ferienhäuser, Saunen oder Lagerräume, Garagen, Werkstatt- und/oder sonstiges Nebengebäude festgelegt sind. 
Aus diesem Grund empfehlen wir dir dringend, sich vor Konfiguration u. Bestellung eines BAJA-Hauses bei deiner zuständigen Genehmigungsbehörde oder Gemeinde zu versichern, dass du das Gebäude in den von dir gewünschten Abmaßen und der Größe auch errichten darfst.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder der Hersteller, noch der Verkäufer oder sonstige an dem Geschäft und/oder dem Verkauf, beteiligte Dritte, in irgendeiner Art und Weise zur Verantwortung gezogen werden können oder Haftung übernehmen. Weder bezüglich entstandener Vermögens-, Umwelt- oder Sachschäden, noch irgendwelcher anderweitiger Arten von Schäden und Schadensersatzforderungen, auch Dritter, seiner Kunden, Käufer, Nutzer und Geschäftspartner gegenüber, für seine Lieferungen und Leistungen, die unter der Marke „BAJA-Haus“ getätigt wurden oder welche aufgrund nicht eingeholter Baugenehmigungen oder Baubewilligungen oder widerrechtlich bzw. vorsätzlich erstellter Nebengebäude, entstanden sind.

Sicherheit auf der Baustelle:
„BAJA-Haus“ liefert Bausätze für Häuser welche als Garten- Freizeit- und Ferienhäuser oder als Lagerräume, Sauna, Garage, Werkstatt oder sonstiges Nebengebäude genutzt werden können. Es ist Sache u. Aufgabe des Bestellers/Käufer/Bauherren und/oder Grundstückseigentümer, sicherzustellen dass alle erforderlichen Versicherungstechnischen u. arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelungen eingehalten sowie alle technischen Voraussetzungen geschaffen und sicherheitsrelevante Einrichtungen (wie z.B. Arbeitsgerüste, Absturzsicherungen, etc.) errichtet und entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen benutzt werden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle am Bau oder an der Montage des Hauses beteiligten Personen befähigt und dazu in der Lage sind die Montage fachlich korrekt auszuführen und die Werkzeuge u. Maschinen, sach- und fachgerecht zu bedienen und sicher zu führen. Wie z.B. Schlagbohrmaschinen, Flex u. Trennjäger oder Akku-Schrauber, etc. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorschriften bei der Bauausführung und der Montage des Gartenhauses eingehalten werden. 

Die BoA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, inkl. Schäden für Leib und Leben, die aufgrund fehlender Sicherheitseinrichtungen und fehlender Sach- und fachgerechter Montage und/oder Kenntnis, auch bei der Bedienung von Maschinen u. Gerätschaften bei der Montage entstehen.


„BAJA-Haus“ ist eine Marke der BoA P&E GmbH

BoA Projekt- u. Entwicklungsgesellschaft mbH
Amtsgericht Rostock, HRA Nr. 8624 Ust.ID: 210 273 065
Geschäftsführer: Stephan Ahme
Mecklenburger Volksbank eG.
IBAN: DE 53 1406 1308 0002 5102 51
BIC: GENODEF1GUE